13. März 2007

Kleine Randbemerkung zum Kirchenlatein

Wenn der Spiegel Online in einem Info-Kästchen schreibt:
"Ein Symbol dieser Zeitenwende war die Abkehr von der lateinischen Messe und die Reform der Liturgie. Der Gebrauch des Lateinischen wurde damals allerdings nicht ausdrücklich verboten."
mag das zwar der Wahrheit näher kommen als das, was der Katholik in der Bank gängigerweise denkt, der das Latein für schlechthin verboten hält, ist aber trotzdem noch gründlich falsch. Außer man interpretiert die folgenden Sätze aus der Liturgiekonstitution des 2. Vatikanischen Konzils entgegen Wortlaut und Intention als "nicht ausdrückliches Verbot":
"36. § 1. Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht.

§ 2. Da bei der Messe, bei der Sakramentenspendung und in den anderen Bereichen der Liturgie nicht selten der Gebrauch der Muttersprache für das Volk sehr nützlich sein kann, soll es gestattet sein, ihr einen weiteren Raum zuzubilligen, vor allem in den Lesungen und Hinweisen und in einigen Orationen und Gesängen gemäß den Regeln, die hierüber in den folgenden Kapiteln im einzelnen aufgestellt werden.

§ 3. Im Rahmen dieser Regeln kommt es der für die einzelnen Gebiete zuständigen kirchlichen Autorität zu, im Sinne von Art. 22 § 2 - gegebenenfalls nach Beratung mit den Bischöfen der angrenzenden Gebiete des gleichen Sprachraumes - zu bestimmen, ob und in welcher Weise die Muttersprache gebraucht werden darf. Die Beschlüsse bedürfen der Billigung, das heißt der Bestätigung durch den Apostolischen Stuhl." (Im Kontext nachzulesen u.a. hier)

Keine Kommentare: