Die lutherische Volkskirche Dänemarks muss künftig zulassen, dass ihre Mitglieder nicht nur an die christliche Lehre von der Auferstehung der Toten, sondern auch an eine Wiedergeburt nach dem Tod glauben, wie sie etwa fernöstlichen Inkarnationslehren vertreten. Das hat das höchste Gericht Dänemarks entschieden.Früher hätte man das "Babylonische Gefangenschaft" genannt.
Wie das Christliche Tagblatt (Kopenhagen) berichtet, habe damit zum ersten Mal in der dänischen Geschichte ein weltliches Gericht in die Glaubenslehren der Volkskirche eingegriffen. Anlass für das von Kirchenvertretern mit Entsetzen aufgenommene Urteil war das seit 1994 anhängige Verfahren um die Kirchenmitgliedschaft des Kopenhagener Kirchendieners Steen Ribers.
Er hatte in mehreren Leserbriefen erklärt, dass er an Reinkarnation glaube. Daraufhin war er 1994 von seinem Gemeindepfarrer mit Zustimmung des Kopenhagener Bischofs Erik Norman Svendsen aus der rund 4,9 Millionen Mitglieder zählenden Volkskirche ausgeschlossen worden. Einen daraufhin angestrengten Prozess hatte Ribers bislang in allen Instanzen verloren.
Dem Gerichtsurteil zufolge gibt es in Dänemark nur zwei gültige Gründe für einen Ausschluss aus der Volkskirche - den Übertritt in eine andere Religionsgemeinschaft und die Bildung einer neuen Religionsgemeinschaft. Der Lektor für Verwaltungsrecht an der Universität Kopenhagen, Henrik Palmer Olsen, sagte dem Christlichen Tagblatt, das Gericht habe aufgezeigt, dass sich eine Volkskirche in verschiedene Richtungen entwickeln könne: „Die Pfarrer haben nicht das letzte Wort, vielmehr müssen auch alternative Glaubensrichtungen möglich sein.“ (kath.net)
20. September 2005
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1 Kommentar:
was soll man nun dazu sagen?
ich bin geplättet!
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