14. Januar 2009

Beruhigend

Die FAZ zu einem neuen Gerichtsurteil.

Zum Glück bleibt "Dummschwätzer" straffrei - so lange hoffentlich wie auch das Dummschwätzen selber ungestraft möglich ist. Eine Waffe muß uns Zuhörern ja bleiben.

1 Kommentar:

Resident hat gesagt…

Ich finde den Artikel des Herrn Juraprofessors für hochgradig verblendet:

1. frage ich mich ob in einem Stadtrat die üblichen parlamentarischen Gepflogenheiten gelten, sprich Indemnität (keine juristische Belangung für Parlamentsäußerungen) und parlamentarische Selbstkontrolle (Ordnungsrufe wegen unparlamentarischen Verhalten).

2. faselt der Autor halt wieder von "Demokratie" herum obwohl es für die Frage keinen Unterschied macht. Er meint wohl freiheitlich.

3. Dann kommt er mit Theorien von Herrn Habermas, der aber meines Wissens (und Hoffens) in Deutschland noch nicht rechtsverbindlichen Charakter hat. Das führt zu solchen Albernheiten wie

"entsteht die Legitimation demokratischer Verfahren in der rationalen Auseinandersetzung der Bürger und ihrer Repräsentanten. Durch die Möglichkeit, begründete und für alle einsehbare Argumente auszutauschen, erhält eine Entscheidung ihre Rechtfertigung."

Ähem, nein. Die Legitimation politischer Entscheidungen ergibt sich einzig daraus, daß derjenige, der eine Entscheidung trifft, dazu auch befugt war. In kollegialen Gremien wie dem Bundestag oder dem Stadtrat muß man sich halt gegenseitig überzeugen, mit Argumenten. Ob diese "rational" sind ist ja - je nachdem was man darunter versteht - entweder banal wohl von außen schwer zu prüfen.

4. Das sieht auch der Autor wohl ein, allerdings kommt er auf solche Absurditäten wie

"Ein Verfassungsgericht könnte sich allerdings nach dieser Theorie auch überlegen, ob das Grundrecht der Meinungsfreiheit auch der Ermöglichung demokratischer Legitimation dient."

Nach dieser Theorie, aber nicht nach dem Grundgesetz. Ein Grundrecht dient eben nicht der "demokratischen Legitimation" von irgendetwas sondern dazu dem Einzelnen seine Freiheit zu sichern. Sicher ist diese nicht unbeschränkt, aber die Gründe für eine Beschränkung nennt das Grundgesetz selbst: "in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre". Die Tagträume eines Herrn Habermas sind nicht darunter.