Menschenwürde als Ur-Norm
Robert Leicht in der Zeit über Frau Zypries, die Menschenwürde und den Konflikt des stärkeren gegen das schwächere Leben. Wie verhält sich der Lebensschutz, den Gesellschaft und Verfassung ja tatsächlich nicht absolut sehen, zur Menschenwürde? Gilt diese absolut? Oder kann/darf/muß sie mit anderen Grundrechten vermittelt werden?
Leicht: "Wenn man – verkürzt ausgedrückt: nach Herdegen – im Schutz der Menschenwürde ein selbstständiges Grundrecht sieht, bekommt man angesichts der Petrischale möglicherweise Probleme mit der Anschaulichkeit. Dient aber der Schutz der Menschenwürde – so Dürig – als Fundamentalnorm für alle übrigen Grundrechte, so hilft der Artikel 1 bei der Auslegung von Artikel 2, scharf zu unterscheiden zwischen einer Einschränkung des Lebensschutzes aus ultimativer Unausweichlichkeit und einer Verweigerung des Lebensschutzes aus utopischer Zweckmäßigkeit. Von Immanuel Kant stammt der Satz, wir dürften niemals einen Menschen (oder hier: menschliches Leben in einer seiner Entwicklungsstufen) nur als Mittel zum Zweck benutzen. Wer aber einen Embryo in vitro zu Forschungszwecken 'verbraucht' (also tötet), der benutzt ihn nur noch als Mittel zum Zweck. Das aber ist gerade die Würde jedes menschlichen Lebens, dass es niemals nur Mittel zum Zweck sein darf. Genau an dieser Stelle zeigt es sich, dass der Lebensschutz des Artikels 2 des Grundgesetzes nur vollständig richtig verstanden werden kann, wenn man ihn im Lichte der Menschenwürde (und von Kants Diktum) liest; und es zeigt sich, dass der Schutz der Menschenwürde erst darin plastisch werden kann, dass er ein anderes Grundrecht verbindlich ausleuchtet."
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen