"Seht, wie sie einander lieben" überschreibt das Gotteslob ein Posting. Eigentlich müsste es ironiefrei wohl heißen: "Seht, wie sie einander allein lassen."
Ein wichtiger Text!
24. April 2010
Trauriges aus dem Innern der Kirche
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13 Kommentare:
Eins ist immens wichtig: der Bischof, von dem die Rede ist, wird seinem Amt als pastor pastorum nicht gerecht; wäre er das, würde vieles in seiner Diözese anders aussehen.
In meiner Kirche, wo jedes Presbyterium episkopale Gewalt hat, ist sicherlich manches ganz anders zu bewerten, aber auch meinen regionalen Kirchenpräsidenten, pastor pastorum, sehe ich regelmäßig zur Pastorale, fast jeden Monat ist er dabei. Das geht natürlich nur in der Diaspora, wo nur ein Dutzend Pastoren wirken...
zur Anzeigepflicht: jeder Staatsbürger ist verpflichtet, ihm bekannte Straftaten zur Anzeige zu bringen. Zumal, wenn ohne dies die Straftat fortgesetzt würde. Es hieße 1Cor6 falsch verstehen, wenn man meinte, Christenmenschen müßten sich gegenseitig dem gesetzlichen Richter entziehen. Hier gilt es, Rom.13 nachzulesen! Wohl aber ist der Ort eines Bischofs dann an der Seite des Delinquenten, um ihn nicht alleinzulassen - und auch an der Seite der Opfer, um sie nicht alleinzulassen und in einer scheinbaren Front gegen die Kirche.
Ich bin nicht der Ansicht, daß ein Geistlicher mit pädophilen Neigungen sein Amt nicht ausüben kann. Aber wenn er selbst seiner Pulsionen nicht Herr ist, dann ist es Aufgabe des- oder derjenigen, die die bischöfliche Verantwortung tragen, ihn nicht in die Situation zu bringen, daß er mit Kindern allein ist.
Da kann ich ansich nur den "traurig" smiley setzen. :-(
Ja, das stimmt traurig.
Ich kann den Entschluß verstehen, allerdings nicht wegen der Frage der Anzeigen.
Es gibt zwar (dies sei Wolfram mal deutlich gesagt) keine Anzeigepflicht - selbst unser manchmal recht anmaßender Staat maßt sich nicht an, seinen Untertanen dies abzuverlangen - aber muß man auch sehen, warum die Kirche nun alle Verdachtsfälle anzeigt (wozu sie nicht verpflichtet wäre). Ohnehin sollte sie jene, bei denen sich der Verdacht als begründet herausstellt an die weltliche Gewalt übergeben oder diese dazu veranlassen.
In Deutschland gibt es zwar keine formelle Anzeigepflicht, aber implizit existiert sie dennoch.
Zwar greift hier nicht §138 oder 140 StGB, aber mit §§257/258 sollte man sich auseinandersetzen, ebenso mit §171 StGB.
Wer Kenntnis hat von sexuellem Mißbrauch eines Kindes, ist verpflichtet, moralisch wie gesetzlich, das in seiner Macht stehende zu tun, um den Mißbrauch zu beenden. Im Regelfall bedeutet das, den Fall zur Anzeige bringen.
In Frankreich existiert die Anzeigepflicht bei allen Verbrechen gegen Kinder und/oder Schutzbefohlene. Und sie hat gesetzlichen Vorrang vor dem Beichtgeheimnis!
Implizite Gesetze sind gar keine - es gibt keine Anzeigepflicht.
Und Dein französisches Beispiel zeigt, daß es wir es in Deutschland doch nicht so schlecht haben. Das Gesetz hat natürlich keinen Vorrang vor dem Beichtgeheimnis, egal was der französische Staat sich auch immer einbildet.
Es gibt die unterlassene Hilfeleistung: wenn du weißt, daß ein Mensch in Not ist, und ihm nicht hilfst, obwohl du die Möglichkeit hast, kommst du vor Gericht.
Und "das Gesetz hat natürlich keinen Vorrang vor dem Beichtgeheimnis" - das darfst du, solltest du je in die Lage kommen, dann durch die Gefängnisstäbe pfeifen, wenn man dich verurteilt hat, weil du einem mißbrauchten Kind nicht zu Hilfe gekommen bist, indem du den Fall zur Anzeige gebracht hast.
Eine derart arrogante Haltung "die Kirche steht über dem Gesetz" hat doch die derzeitige Misere überhaupt erst möglich gemacht.
Es hieße 1Cor6 falsch verstehen, wenn man meinte, Christenmenschen müßten sich gegenseitig dem gesetzlichen Richter entziehen. Hier gilt es, Rom.13 nachzulesen! (von mir selbst)
>>Eine derart arrogante Haltung "die Kirche steht über dem Gesetz"<<
Die aber niemand hier einnimmt. Nur ist dem Staat auch nicht alles erlaubt - es gibt auch so etwas wie Naturrecht. Und wir haben nicht jahrhundertelang das Beichtgeheimnis gegenüber wesentlich wohlgesonneren Herrschern verteidigt, um es nun dem Willen einer tendentiell antireligiösen Regierung zu opfern. Und wenn es auch heißt, wieder von der Brücke gestoßen zu werden ...
"hat doch die derzeitige Misere überhaupt erst möglich gemacht.
Quatsch, das hat mit dem Beichtgeheimnis gar nichts zu tun!
"Es hieße 1Cor6 falsch verstehen ..."
Warum wiederholst Du Dich, wenn ich Dir darin nicht widersprochen habe. Natürlich sollte man jene (und das galt immer schon), bei denen sich der Verdacht bestätigt, dem Richter zukommen lassen. Gut, dazu wird es nun nicht mehr kommen, nur werden einfach alle weitergemeldet. Aber nicht, weil es unsere "gesetzliche Pflicht" wäre.
Es hieße auch Röm 13 falsch verstehen, wenn man staatsgläubig ja und amen zu allen Anordnungen sagt. So etwas hat uns schon mal in ganz größere Miseren gebracht!
Hilfeleistung ist übrigens etwas völlig anderes als Anzeigen!
Komisch auch, daß dies in einem Land geschieht, wo doch bis vor kurzem noch - meiner Meinung nach völlig zu Unrecht - der Denunziant als das sprichtwörtlich schlimmste galt.
Man muß gar nicht auf "naturrecht" rekurrieren, um das Beichtgeheimnis zu wahren - dabei kann einfach eine Parallele zu anderen "Berufsgeheimnissen" gezogen werden. Als Anwältin bin ich ebenso zur Verschwiegenheit bezüglich meiner Mandanten verpflichtet, wie der Priester im Beichtstuhl. Wenn ich mich recht erinnere, ist St. Wenzel (?) sogar dafür gestorben.
Wolfram - wenn man von BEVORSTEHEHNDEN Straftaten erfährt, sollte man sicher, auch als Priester, alles tun, um sie zu verhindern (etwa, die Absolution verweigern, bis sich der Sünder selbst anzeigt) - aber Strafverfolgung nur aus Rache? Möglicherweise sogar gegen den Willen des Opfers? Nein, auch im Angesichts des stets widerlichen Zeitgeistes.
Doch, meine lieber Anonymer, man muß auf Naturrecht rekurrieren, wenn ein Staat meint, sein positives Recht dem in Frage stellenden Prinzip entgegenzustellen. Was machst Du denn, wenn der Staat sagen würde, das mit dem Mandantengeheimnis wäre Quatsch? (Wobei ich mir jetzt nicht im Klaren darüber bin, ob dieses ebenso Naturrecht ist wie das Beichtgeheimnis - der Informantenschutz unserer Journaille ist es sicher nicht).
Und ebenso wie die tyrannische Republik tut, so handelte auch König Wenzel und meinte, den Hl. Johannes Nepomuk zwingen zu können - der starb lieber als preiszugeben, was die Königin gebeichtet hatte.
Wobei noch mal klarzustellen ist, daß das Beichtgeheimnis für die Beichte gilt, was ein Priester sonst so erfährt (einschließlich wenn einer ohne Beichtabsicht im Beichtstuhl auftaucht) fällt nicht darunter.
Was heißt hier Strafverfolgung nur aus Rache? Vergeltung ist der erste und fundamentalste Zweck der Justiz - sicher ist es nicht die Aufgabe eines Priesters, aber für diesen gelten hier die gleichen Prinzipien wie für Laien (er kann, muß aber nicht), mit dem einzigen Unterschied des oben geschilderten Hindernisses.
habe mich wohl etwas mißverständlich ausgedrückt - was ich meinte ist, dass man in unserer aktuell geltenden Rechtsordnung Gott sei Dank! gar nicht auf das Naturrecht rekurrieren muß, da das Beichtgeheimnis sogar de lege lata zusammen mit anderen Berufsgeheimnissen geschützt ist. Eine Anzeigepflicht gibt es ohnedies nur bei einigen wenigen, besonders schwerwiegenden Straftaten, und auch dann nur, wenn diese dadurch verhindert werden können, nicht, um bloße Strafverfolgung von bereits begangenem Unrecht zu ermöglichen. Ich muß auch widersprechen, wenn Vergeltung als oberstes Ziel der Rechtspflege angesehen wird- es ist nur eines von mehreren, und muß in Fällen von Zielkonflikten manchmal auch zurückstehen... anders sind Aussageverweigerungsrechte für Angehörige etc, oder Verjährung nicht erklärbar. Fiat iustitia et pereat mundus gilt - ebenfalls Gott sei Dank - nicht.
Uuuups, was den Hl. Nepomuk anbelangt... schöner Fall von "Lol".
Meine Aussage zum Naturrecht bezog sich ja eben auch (obwohl sie nirgends vergessen werden darf) auf Frankreich, wo laut Wolframs Aussage der Staat sich anmaßt, sich darüber hinwegzusetzen. (Und in Deutschland ist die Situation insofern nicht rosig, wenn das berechtigte Berufsgeheimnisse mit dem unserer Herren Jornalisten zusammenfällt.)
Wo nun eine Anzeigepflicht besteht, weiß ich nicht, aber dann besteht sie und "nur zu einem bestimmten Zweck". Wenn sie gilt, dann gilt sie.
Oberstes und primäres Ziel der Strafjustiz muß die Vergeltung sein, denn ansonsten hat niemanden einen Anspruch beim Täter anzuklopfen. Sekündär dann auch so etwas wie Abschreckung, im Strafvollzug dann auch die Resozialisierung des Verurteilten.
Verjährung begründet sich nicht aus irgendwelchen Konflikten sondern aus dem Problem der Wahrheitsermittlung nach bestimmer Zeit. Das Recht für Angehörige die Aussage zu verweigern ist eine Anerkenntnis bestimmter vorstaatlicher Loyalitäten (verbunden mit der Frage, wie glaubwürdig solche Aussagen sein könnten), nicht ein Unwillen zur Strafverfolgung.
"Fiat iustitia et pereat mundus" gilt in der Tat nicht, aber das hat auch niemand behauptet.
Habe gerade folgendes gelesen, was Wolframs Grundbehauptung in Zweifel stellt:
"Ein häufiger Vorwurf an die kirchlichen Autoritäten ist der, dass sie nicht die Vergehen der Pädophilie, von denen sie Kenntnis bekommen, den zivilen Behörden anzeigen.
"In einigen Ländern mit angelsächsischer Kultur, aber auch in Frankreich sind die Bischöfe dazu verpflichtet, wenn sie außerhalb des sakramentalen Beichtgeheimnisses Kenntnis von Vergehen ihrer Priester erhalten, diese den Justizbehörden anzuzeigen. Es handelt sich um eine Verpflichtung, die alles andere als leicht fällt, denn diese Bischöfe sind dazu gezwungen, etwas zu tun, was man damit vergleichen könnte, dass Eltern ihren eigenen Sohn anzeigen. Dennoch geben wir in diesen Fällen die Vorgabe, das Gesetz zu respektieren.
"Aus einem Interview der italienischen Zeitung L'Avvenire, in dem Msgr. Charles J. Scicluna, Mitarbeiter der Kongregation für die Glaubenslehre, aus der Arbeit der Kongregation im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen durch katholische Priester erzählt."
Laut dieser Aussage maßt sich die französische Regierung also nicht an, in das Beichtgeheimnis einzugreifen. Wenn dem so ist, freut es mich natürlich. Ist es aber so, wie Wolfram behauptet, dann müßte ein Beichtvater eher die Gewaltmaßnahmen eines solchen "Staates" auf sich nehmen, als das Anvertraute preiszugeben.
Und gestern war das Fest des Hl. Nepomuk.
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