28. Februar 2006

Innerdeutsche Datumsgrenze

Ohne Martin zu nahe treten zu wollen: Am Rosenmontag die Kirchenrechtsparagraphen für die Bußtage incl. Aschermittwoch zu posten, ist nach einer Partikularnorm der deutschen Bischofskonferenz nur in den (Erz-)Bistümern Hildesheim, Hannover und Berlin erlaubt. Alle andern dürfen das erst in genau 19 Stunden 10 Minuten (von jetzt ab gesehen).

Für mich freilich wird es Zeit, daß der Aschermittwoch und die vierzig Tage des Fastens kommen. "Alles wird besser."

6 Kommentare:

mr94 hat gesagt…

Hannover? Erzbischöfin Margot K.? Helau! (Wie es in meiner Heimat heißt, früher Mainzer Exklave.)

Scipio hat gesagt…

Also gut. Du hast gewonnen. 5 min vorgezogener Aschermittwoch.

Hamburg. HAMBURG.

Aber vielleicht macht es Margots Akzeptanzproblem in der Blogozese aus, daß man sie sich weder in der Fasenacht noch am Aschermittwoch so richtig vorstellen kann.

Helau.

Dr. Matthias O. Will hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
mr94 hat gesagt…

Hey, sie ist meine Landes(erz)bischöfin.

Dr. Matthias O. Will hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
mr94 hat gesagt…

Weniger obrigkeitshörig? I don't think so.