8. November 2005

Holla holla

"Der Kardinal hatte daher keinerlei Anlaß, zur Frage der Konfessionszugehörigkeit von Herrn Berger Stellung zu nehmen und hat es auch nie getan. Es ist selbstverständlich, daß die Bestimmungen des katholischen Kirchenrechts, die eine gleichzeitige Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und zu einer evangelischen Landeskirche nicht zulassen, ausnahmslos und daher auch im genannten Fall gelten. Von dieser Ordnung der Kirche kann auch nicht im Bußsakrament dispensiert werden." (st. josef)

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