11. April 2008

Umfrage zur 2. Stichtagsverschiebung

Aus aktuellem Anlaß (jedes Volk hat das Parlament, das es verdient, und überhaupt: wo bleibt die Gerechtigkeit: den reformierten §218 akzeptieren, aber Forschern das freie Forschen verunmöglichen?) rechts oben für eine Woche eine Umfrage zur nächsten Stichtagsverschiebung.

Denn man kann nie früh genug mit dem Nachdenken beginnen.

PS: Man könnte auch umfragen, wohin Herr "Bischof" Huber bis dahin umgefallen sein wird.

15 Kommentare:

Tiberius hat gesagt…

Salvete!

Das der Forscherdrang der Wissenschaft sich selbst bescheidet, ist nicht zu erwarten, weder normativ noch faktisch. Umso wichtiger ist eine Instanz, die kompetent ist, der Forschung, wenn nicht in ihren Zwecken, dann doch in ihren Mitteln Grenzen zu setzen. Der Zweck kann die Mittel nicht heiligen. Für die Mehrheit unseres Volkes hat sich dieser Satz anscheinend verbraucht. Ich bin gespannt, was als nächstes kommt.

Wer verspricht, das gleiche Unrecht nicht ein drittes Mal tun zu wollen, der verhält sich nur konsequent, wenn er beim nächsten Mal nicht das gleiche, sondern ein anderes, größeres Unrecht tut, das er mit den nun "vollkommen anderen Rahmenbedingungen" begründen kann, was immer diese sein werden.

Tiberius

Anonym hat gesagt…

Ich habe Möglichkeit 2 angehakt, weil mir die Durchwurschtel-Varianten in unserem Staat einfach grundsätzlicher wahrscheinlicher erscheinen als radikale Schnitte. Weil sie ihn geradezu ausmachen und - zum Guten und zum Schlechten - die Essenz der korporatischtischen Konsens-Demokratie sind...

Anonym hat gesagt…

Was für eine bemerkenswert süffisante Gänsefüsschensetzung im Ursprungseintrag ...
:-)

Scipio hat gesagt…

Ja. Ich habe auch erst gezögert. Aber dann dachte ich mir, daß man bei einem Umfaller ja auch mal die Sache mit der "Kirche nicht in katholischem Sinne" in Anschlag bringen kann. In der apostolischen Sukzession steht Wolfgang Huber wohl kaum... Also muß er eigentlich ein Gänsefüßchenbischof sein.

Anonym hat gesagt…

Die apostolische Sukzession ist ja eines meiner Lieblingsthemen.
Aber richtig verstanden habe ich es immer noch nicht.
Wenn Luther jetzt ein Bischof gewesen wäre, wäre sie doch gegeben, oder?
*hat heute bei harki schon festgestellt, dass sie mählich verblödet*

Scipio hat gesagt…

Grundsätzlich, in eingeschränktem Sinn wohl schon - vorausgesetzt Luther hätte eine paar Dinge beachtet, nämlich - wenn ichs richtig sehe - die gültige Form und die Weiheabsicht. Laut kathpedia, und nur an die komme ich gerade, jedenfalls.

Anonym hat gesagt…

"Was für eine bemerkenswert süffisante Gänsefüsschensetzung"

:D

Kurz dazwischengekräht: Ich hatte auch lächeln müssen, weil man derlei normalerweise von weniger souveränen Geistern (kreuz.net...) gewöhnt ist.

Aber ich brächte es z.B. auch nicht über's Herz Frau Käßmann ohne Anführungszeichen als Bischöfin zu bezeichnen. Echt nicht.

Anonym hat gesagt…

Um wieder zur Stammzellenforschung zu kommen:
Was mich an der Debatte stört, ist dass sie zu wenig grundsätzlich geführt wird. Entweder ich sage menschliches Leben beginnt mit der Vereinigung von Samen- und Eizelle, dann gibt es keine Abwägung, auch der größte mögliche Erfolg gibt der Forschung dann nicht das Recht mit Embryonen zu forschen.(Dann muss man auch absolut gegen Abtreibung sein und gegen die Pille, deswegen Kondome. Beim §218 ist es so, dass leider immer abgetrieben wird, deswegen lieber Beratung und medizinische Begleitung.)
Die Alternative ist eine andere Grenze vom Beginn menschlichen Lebens und damit der Gültigkeit der Menschenwürde, kann man machen, ist aber schwierig.


Es wird dann natürlich noch erklärt, dass die Embryonen zwar Menschenwürde besitzen, aber leider überzählig aus der künstlichen Befruchtung entstehen, und man sie doch lieber für die Forschung einsetzen mag als sie zu entsorgen. Vielleicht müßte man dann nochmal über künstliche Befruchtung nachdenken.

Anonym hat gesagt…

Dann starte ich hiermit die Kampagne zur Rückoberung des süffisanten Gänsefüsschengebrauchs AUCH UND GERADE von souveränen Geistern.
:-)

Und übrigens fand ich Tiberius Beitrag auch wieder super. Harkis natürlich auch.
Eigentlich finde ich euch alle super.

(Hat Möglichkeit drei angekreuzt).

Anonym hat gesagt…

>Wenn Luther jetzt ein Bischof gewesen wäre, wäre sie doch gegeben, oder?

Nein, eigentlich nicht. Denn es kommt darauf an, dass derjenige, der die Weihe vornimmt Bischof ist. Wenn also ein gültig geweihter Bischof zum Protestantismus übertritt und dort protestantische Priester weiht (unter Beachtung der Form), ist die Weihe gültig - unabhängig davon, welchen Weihegrad Luther hatte.

Anonym hat gesagt…

Die Leitglosse der FAZ bringt es wohl ganz gut auf den Punkt (natürlich wieder einmal nicht im Web, faz.net ist so ein Shice-Site, aber das ist wirklich ein anderes Thema):

Wenn sich tatsächlich Forschungserfolge einstellen sollten, wird diese neue Grenze sofort fallen. Wenn nicht, werden die Wissenschaftler weiter jammern, und diese neue Grenze für das Ausbleiben verantwortlich machen.

Scipio hat gesagt…

Das trifft es, Harki.

Und dahinter steht, wie es Olli treffend sagt, das kurze Denken: Wenn ich einmal die Tötung ungeborener "notfalls" bis kurz vor der Geburt zulasse und auf der anderen Seite Embryonen in Überzahl erzeuge, kann ich es keinem Wissenschaftler verwehren, plötzlich den viel menschenunähnlicheren "Zellhaufen" als Träger einer zu respektierenden Würde zu behandeln. (So habe ich auch die Abgeordnete Flach (FDP) in einem Zitat aus ihrer Rede verstanden...)

Resident hat gesagt…

Ich meine auch, daß beim nächsten Mal gleich ganz alle Tore (im schlechten Sinne) aufgemacht werden, wobei ich aber auch ein weiteres Durchwursteln nicht ausschließen kann. Kommt wohl auch auf die Regierungskonstellation an.

Wie auch beim letzten Mal werde ich mir ganz genau anschauen, welcher Abgeordnete wie abgestimmt hat (oder abstimmen hat wollen).

Zu der hier angesprochenen Argumentation von Frau Flach etc. wäre zu sagen: diese ist zwar in sich schlüssig, aber dennoch falsch: denn es ist eben nicht so, daß Abtreibung völlig legal ist - das ist sie laut Gesetz nur in zwei beschränkten Fällen (daß das Gesetz falsch angewandt wird und die Riesenlücke "Straffreiheit" läßt, steht auf einem anderen Blatt). Die zugrundeliegende Verfassungsnorm ist jedoch klar und Flach und Konsorten stehen nicht auf dieser Grundlage.

Scipio hat gesagt…

Auch an Verfassungsnormen kann man sägen - vgl. Prof. Dreier.

Resident hat gesagt…

Scipio,
da könnten wir jetzt philosophisch werden. Ändern sich Verfassungsnormen wenn man sie durch entsprechende Abgeordnete, Regierende, Richter dehnt und bricht (Nominalismus) oder bleiben sie gleich und es wird nur der Rechtsbruch gängige Praxis (Realismus)?

Was Luther und die Apostolische Sukzession angeht: wenn Luther ein Bischof gewesen wäre hätte er die Sukzession weitergeben können, wenn er es denn hätte gewollt hätte. Beides war aber nicht der Fall - in den protestantischen Kirchen Deutschlands gibt es keine Weiheamt des Bischofs. Und daher auch spätestens in zweiter Generation auch keine geweihten Priester mehr.