2. Juni 2004

Serienproduktion von Märtyrern aufgenommen

Bischof Müller droht Pfarrern (Münchner Merkur)

Die Jungs vom "AKR" sehen das bestimmt als self-fulfilling prophecy. Aber müsste die Katholische Kirche nicht so liberal sein, daß sie und ihre Vertreter keinen Anstoß daran nehmen, als Henker dargestellt zu werden? Sind wir nicht "ecclesia semper reformanda" - und die "oben" vor allem? Müssten sie sich nicht sogar zuerst unter die Guillotine legen, wenn Ihnen die Schuldbekenntnisse eine JPII was bedeuteten?



Sollte sich Bischof Müller von der Karikatur beleidigt fühlen, hat er wahrscheinlich ein mittelalterliches, unaufgeklärtes Ehrverständnis. So was muß ein Bischof abkönnen - Weihe hin oder her.

Schluß mit der Ironie.

Odo Marquard schrieb mal, daß es viel leichter sei, für andere das Gewissen zu sein als selber ein Gewissen zu haben. Wie wahr.

Hat auch schon mal jemand bemerkt, daß in diesem Fall nicht die alten Männer von der Kirchenspitze die jungen Rebellen zügeln, sondern daß hier ein jüngerer Bischof den Jungsenioren an den Karren fährt?

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Aus aktuellem Anlass veröffentlicht der AKR eine Pressemitteilung

Regensburg, 01.06.2004

Betrifft: Stellungnahme zur Pressemitteilung von Domdekan Dr. Hopfner, Offizial der Diözese Regensburg

Unhaltbare Vorwürfe und Verleumdungen

Die Vorwürfe gegen den AKR und gegen die Pfarrer Feichtmeier, Felber, Schlagenhaufer und Trimpl wurden seitens des Bischofs Dr. Gerhard Ludwig Müller und dessen Administration immer wieder so oder ähnlich formuliert: "jahrelange kirchenschädigende und Papst und Bischöfe verunglimpfende Äußerungen", "Schmähung, Beleidigungen und Hasstiraden" gegen Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller. Bischof Müller selbst hat die Vorwürfe wiederholt so oder ähnlich ergänzt: "Diese Agitationen sind noch schlimmer als die seinerzeitigen Nazi-Aktionen gegen Kirche und Bischöfe." Wir weisen diese Anschuldigungen mit Nachdruck zurück. Wiederholt haben wir Bischof Müller gebeten, seine Anschuldigungen zu belegen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Statt dessen wiederholt er sie immer wieder neu in gleicher pauschaler Form. Auch gut gemeinte Erläuterungen unsererseits konnten daran nichts ändern. Der AKR besteht seit über 30 Jahren. Keiner der beiden Vorgänger im Bischofsamt - weder Bischof Manfred Müller noch Bischof Dr. Rudolf Graber - hat uns je mit vergleichbaren Anschuldigungen konfrontiert. Auf die Aufforderung des Bischofs, sich vom AKR wegen dessen angeblichen "Schmähungen, Beleidigungen und Hasstiraden" zu distanzieren, haben die Pfarrer Felber und Trimpl so geantwortet: "Der AKR ist, wie wir ihn kennen, weder 'kirchenschädigend' noch stellt er das 'Lehramt der Kirche in Frage'. Wir erleben ihn im Gegenteil als ein Gruppe von Menschen, die sich für die Kirche sehr einsetzen, weil sie die Kirche lieben. Daher ist für uns aus den sehr allgemeinen und nicht näher angegebenen Gründen eine Distanzierung vom AKR so lange nicht 'notwendig und geboten', bis die Kirchenfeindlichkeit des AKR zweifelsfrei kanonisch erwiesen ist." Hierauf ließ Bischof Müller so antworten: "Leider haben Sie die mehrfachen, freundlichen Gespräche Ihres Bischofs mit Ihnen nur mit umso schlimmeren Verunglimpfungen beantwortet." Welcher Leser käme auf den Gedanken, den zitierten Brief der beiden Pfarrer als "Verunglimpfung" zu sehen, noch dazu als eine, die noch schlimmer sei als "Schmähungen, Beleidigungen und Hasstiraden"?

Verstöße gegen dienstliche Vertraulichkeit

Wiederholt hat Bischof Dr. Gerhard Müller vertrauliche dienstliche Informationen sowie Protokolle von Dienstgesprächen mit uns an Dritte weitergegeben und veröffentlicht, und zwar ohne unser Wissen und ohne unsere Zustimmung. Die betreffenden Protokolle waren uns selbst noch nicht einmal bekannt. Dies stellt einen schwer wiegenden Verstoß gegen die gebotene dienstliche Vertraulichkeit und Verschwiegenheit dar. Weder in der Privatwirtschaft noch im Öffentlichen Dienst könnte sich ein Vorgesetzter so etwas erlauben, ohne rechtliche Folgen fürchten zu müssen. Wir halten fest: Wie jeder Staatsbürger, so untersteht auch ein Bischof unserer Kirche der rechtsstaatlichen Ordnung unseres Landes.

Zweifelhafter Umgang mit dem Kirchenrecht

Tätigkeiten wie Tätigkeiten des AKR sind vom kirchlichen Rechtsbuch ausdrücklich gestattet (CIC, can.215f). Dennoch will Bischof Müller sie unterbinden. Eine seriöse kirchenrechtliche Grundlage dafür hat er - trotz entsprechenden Ersuchens - bis heute nicht erbracht. Beschwerden und Widersprüche, die wir gemäß kirchlichem Recht eingelegt haben, bleiben ohne Antwort. Statt dessen werden die beeinspruchten Schreiben und Behauptungen der bischöflichen Administration in neuen Schreiben einfach wiederholt.

Gehorsam

Wiederholt haben wir Bischof Müller darauf aufmerksam gemacht, dass wir zu unserem Gehorsams-Versprechen stehen und dies nicht in Frage stellen lassen. Für Willkürlichkeiten und für Konsequenzen aus wahrheitswidrigen Anschuldigungen aber lassen wir uns keinen Gehorsam abverlangen.

Unwahrheiten

Ein Beispiel: Von Pfarrer Felber lässt Bischof Müller behaupten, dieser habe in seiner Erklärung vom Juli 2003 zugesichert, dem AKR für Versammlungen keine Räume mehr zur Verfügung zu stellen. In Wahrheit hat Pfarrer Felber folgendes erklärt: "Künftig werde ich nur kirchenrechtlich zulässigen Bewegungen oder Gruppen gestatten, Räume der Pfarrei Bad Abbach zu benutzen." Bis dato ist der AKR selbstverständlich "kirchenrechtlich zulässig" (siehe oben!). Eine Reihe weiterer Beispiele ließe sich anfügen.

"Freundliche" Gespräche in "brüderlicher" Atmosphäre?

In der Pressemitteilung von Dr. Hopfner vom 31.Mai d.J. heißt es: "In den vergangenen Monaten hatte Bischof Gerhard Ludwig in brüderlicher Atmosphäre mit den beiden Priestern intensive Gespräche...... geführt.....". Beispiel: Im Gespräch mit einem der betroffenen Pfarrer forderte Bischof Müller diesen Pfarrer auf, entweder in eine andere Diözese zu gehen oder sich laisieren zu lassen. Was ist daran "brüderlich"?

Übrigens

Gruppierungen wie den AKR gibt es in insgesamt 11 deutschen Diözesen: u.a. in Aachen, Augsburg, Mainz, Paderborn, Stuttgart/Rottenburg, Trier. Sie sind zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen und haben die gleichen Grundsätze und Ziele. Keine sieht sich vergleichbaren Anschuldigungen ausgesetzt wie der AKR durch den Regensburger Bischof.

Schluss

Die von Bischof Dr. Gerhard Müller erhobenen Anschuldigungen, der AKR agitiere gegen Kirche, Papst und Bischöfe, haben in den tatsächlichen Aktivitäten des AKR keinerlei Grundlage. Es gab und gibt solche Agitationen seitens des AKR und unsererseits nicht. Vielmehr geht es um willkürliche Festlegungen und unhaltbare, wahrheitswidrige Behauptungen von Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller von teils verleumderischer Art.

Wir sind langgediente Pfarrer und seit 35 Jahren im priesterlichen Dienst der Diözese Regensburg. Die vorliegende Pressemitteilung ist uns sehr schwer gefallen. Durch die Pressemitteilung von Domdekan Dr. Hopfner vom 31. Mai d.J. war sie jedoch unumgänglich.

Andreas Schlagenhaufer, Pfarrer
Hans Trimpl, Pfarrer