22. Januar 2006

Ökumene

"Eine Ökumene im Sinne einer Wiederherstellung der Kircheneinheit wie vor der Reformation sei für die evangelische Kirche nicht vorstellbar, sagte Käßmann". (Neue Bildpost via Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers)

Da passt es ja wie die Faust aufs Auge, daß mir heute mal wieder eines meiner ersten Andachtsbildchen in die Hände fiel. Vorne der hl. Augustinus mit Mutter und Schriftrolle ("Inquietum est cor nostrum..."), hinten ein Gebet für die Einheit der Christen:

"O Gott, Du zeigst den Verirrten den rechten Weg. Du einigst die Getrennten und erhältst sie in der Einheit. Wir bitten Dich: Gieße in Deiner Güte über das christliche Volk die Gnade der Einigung aus, daß es der Spaltung ein Ende mache, dem wahren Hirten Deiner Kirche sich anschließe und Dir würdig diene. Durch Christus, unsern Herrn. (3 Jahre Ablaß)"

1 Kommentar:

Norbert hat gesagt…

Also EKD Chef Huber hat auf der Synode am 20.1.06 wieder mehr Profilierung des Protestantismus gefordert (Tagesspiegel):
Die Absetzung von der Ökumene ist von von protestantischer Seite auffällig vgl. Käsmann, Rückzug von der Einheitsübersetzung, Statements von Huber usw.

Mir ist da noch ein Dokument der VELKD aufgefallen, das vor über einem Jahr veröffentlicht wurde. Hierzu der Kommentar von Kardinal Kasper:
Kardinal Walter Kasper kritisiert ein Papier der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). In dem Papier geht es um "Allgemeines Priestertum, Ordination und Beauftragung nach evangelischem Verständnis". Hier die Stellungnahme von Kardinal Kasper im Wortlaut.

"Die VELKD hat ein Papier über "Allgemeines Priestertum, Ordination und Beauftragung nach evangelischem Verständnis" veröffentlicht, das mit einer Empfehlung der Lutherischen Bischofskonferenz versehen allen Gliedkirchen der VELKD und darüber hinaus der EKD als Ausgangsbasis für ein gemeinsames Ordinationsverständnis zur Stellungnahme bis zum 1. März 2005 zugesandt wurde.

Das Papier geht aus von konkreten Fragen, die sich in ähnlicher Weise auch in der katholischen Kirche Deutschlands stellen. Es fragt, wie es angesichts großer gesellschaftlicher und kirchlicher Veränderungen mit dem kirchlichen Amt konkret weitergehen soll.

Statt jedoch aufgrund der gemeinsamen Herausforderung gemeinsame Lösungen wenigstens anzustreben, geht dieses Papier hinter wichtige Annäherungen zurück, die in den letzten vierzig Jahren im ökumenischen Gespräch zwischen Lutheranern und Katholiken auf Weltebene erreicht worden sind.

Ich nenne den Malta-Bericht von 1972, das Dokument über das geistliche Amt von 1981, Kirchengemeinschaft in Wort und Sakrament von 1984, Lehrverurteilungen kirchentrennend? von 1986, Kirche und Rechtfertigung von 1994. Bedeutsame Dokumente aus dem katholisch-lutherischen Dialog in den Vereinigten Staaten könnten hinzugefügt werden. Es ist richtig, alle diese Dokumente brachten keinen Konsens; aber sie brachten wichtige Annäherungen; sie bauten Brücken, die nun wieder niedergerissen werden.

Während die grundlegende lutherische Bekenntnisschrift, das Augsburger Bekenntnis (1530), die Kontinuität mit der katholischen Tradition zu wahren versuchte, versteht das vorliegende Papier die reformatorische Position als einen Neuanfang gegenüber der gesamtchristlichen Tradition, in der nicht nur die katholische Kirche, sondern auch die orthodoxen Kirchen und die anglikanische Gemeinschaft stehen.

Ich beschränke mich auf zwei Punkte, die mir besonders aufgefallen sind:

1. In dem Papier ist - abweichend vom Zeugnis der Hl. Schrift - mit keinem Wort vom einmaligen Apostelamt als Fundament der Kirche und von der bleibenden apostolischen Struktur und apostolischen Autorität in der Kirche die Rede. So bestreitet das Papier ausdrücklich, was in allen genannten Dokumenten als eine Art Grundkonsens formuliert wurde, dass das Amt sowohl in der Gemeinde steht wie der Gemeinde auch "vollmächtig" gegenüber steht. Nach diesem Papier handelt das ordinierte Amt im Namen der Gemeinde, nicht aber im Namen Jesu Christi.

2. In dem Papier ist - ebenfalls abweichend von der Hl. Schrift wie von den genannten ökumenischen Dokumenten - nicht davon die Rede, dass die Ordination unter Handauflegung und Gebet Zuspruch des Hl. Geistes ist. Diese gemeinsame ökumenische Aussage war eine Absage an ein rein funktionales Amtsverständnis und eine Annäherung an das sakramentale Verständnis der Ordination. Dies scheint in diesem Papier aufgegeben zu sein, und darin ist begründet, daß der Unterschied zwischen Ordination und Beauftragung zu Diensten wie Kantor, Küster, Lektor, Religionslehrer - vorsichtig ausgedrückt, relativiert, in den praktischen Konsequenzen aufgegeben ist.

Man fragt sich, wie man eucharistische Gastfreundschaft fordern kann, wenn man gleichzeitig alte Gräben neu aufreißt, gegen alle neueren Einsichten die katholische Messopferlehre - wie es in dem Papier ebenfalls geschieht - verzeichnet und eine ökumenisch unehrliche Praxis der Abendmahlsfeier durch Nicht-ordinierte theologisch zu legitimieren versucht.