13. September 2008

Wieder einmal: Deutsche Killing Fields

"Selbst hartgesottene Geister" packt bei diesem Thema "das Entsetzen" (M. Spieker), Herta Däubler-Gmelin gebrauchte 1999 das Adjektiv "grauenvoll".

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Christel Humme, lässt sich 2008 nur zu einem lahmarschigen "nicht Usus und guter Stil" hinreißen, und meint damit nicht die wahrlich grauenvolle Praxis der Spätabtreibung, sondern den Gruppenantrag, den die CDU/CSU dazu vorbereitet. Aber klar, es ist ja "alles, was dazu zu regeln ist, ... geregelt".

Die Ärzteschaft ist - trotz der Behauptung Hummes - anderer Meinung. Und außerdem, o parlamentarisches Ruhmesblatt, geht es in dem Gruppenantrag ja nicht einmal um die Abschaffung des Rechts auf Kindestötung bis zur Geburt, sondern nur um eine Bedenkzeit von drei Tagen und um eine medizinische und psychosoziale Beratung:

"Der Gruppenantrag, dessen Ziel die Verringerung der Anzahl sogenannter Spätabtreibungen ist, wurde von Abgeordneten aus der Unionsfraktion erarbeitet, nachdem sich die große Koalition nicht auf ein gemeinsames Vorgehen in dieser Frage einigen konnte. Er ist ausformuliert und befindet sich zurzeit in der abschließenden Rechtsförmlichkeitsprüfung. Im Kern sieht der Antrag eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen vor, ehe die Abtreibung eines ungeborenen Kindes, bei dem eine Behinderung festgestellt wurde, nach der 22. Schwangerschaftswoche erlaubt ist. Außerdem wird eine medizinische und psychosoziale Beratung zur Voraussetzung gemacht. Eine Ordnungsstrafe von 10 000 Euro droht Ärzten, die gegen die Beratungspflicht verstoßen." (Welt)

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