11. Januar 2004

Reformrealität, Lebenslügen, Null-Skandal

Den Hintergrund des Schreibens von Erzbischof Ludwig Schick fasst die Aktion Lebensrecht für Alle in ihrem aktuellen Newsletter (Abos hier) noch einmal zusammen - leider nur für die, die's zur Kenntnis nehmen wollen:

"+ 41 Millionen Euro fuer Abtreibungen in 2003: FAZ beruft sich aufs 'LebensForum'

Berlin (ALfA). Die deutschen Steuerzahler mussten im Jahr 2003 rund 41 Millionen Euro für rechtswidrige, aber straffreie Abtreibungen bezahlen, die nach dem 'Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbruechen in besonderen Faellen' finanziert worden sind. Das berichtet die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' (Ausgabe vom 5. Januar) unter Berufung auf eine in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift 'LebensForum'" der 'Aktion Lebensrecht für Alle' veroeffentlichten Statistik. Danach werden in Deutschland die Kosten für im Schnitt etwa 90 Prozent aller nach der Beratungsregelung vorgenommenen Abtreibungen vom Staat uebernommen (vgl. ALfA-Newsletter vom 19. Dezember, 21. November und 14. November).

Die bereits vollständigen Erhebungen für das Jahr 2002 werfen viele Fragen auf, die aber keine Partei aufgreifen will, so die FAZ. Die Zahlen zeigten, dass allein im Jahr 2002 5058 Abtreibungen mehr abgerechnet als dem Statistischen Bundesamt gemeldet wurden. Laut der FAZ rechnen Ärzte offensichtlich mehr Abtreibungen ab, als sie nach Wiesbaden meldeten. Dies sei ein Verstoss gegen die Meldevorschriften, der das Bundesgesundheitsministerium auf den Plan rufen müsste.

Fragwürdig sei auch die Auslegung des 1995 beschlossenen Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Faellen. Der Steuerzahler würde verpflichtet, für die Tötung eines ungeborenen Kindes zu zahlen, wenn die verfügbaren persönlichen Einkünfte der Mutter 912 Euro nicht übersteigen. Das bedeutet, dass etwa eine nicht berufstätige Ehefrau eines wohlhabenden Mannes, die keinen ehevertraglich festgelegten Anspruch auf ein monatliches 'Taschengeld' von über 900 Euro hat, sich vom Steuerzahler eine Abtreibung finanzieren lassen kann, so die FAZ.

Die Übernahme der Kosten muss von der abtreibungswilligen Schwangeren bei der Krankenkasse beantragt werden, die wiederum mit der Behörde abrechnet. Laut FAZ scheint bei der Antragstellung die Unterschrift unter der Antrag auszureichen. In einem 'Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen' vom 1. Juli 2003 würden die Mitarbeiter indirekt darauf hingewiesen, dass nach der Unterschrift der Frau Nachfragen zu unterlassen seien, damit im gesamten Verfahren die vom Gesetz eingeforderte Achtung des 'Persönlichkeitsrecht[es] der Frau unter besonderer Berücksichtigung ihrer Schwangerschaft' gewährleistet sei."

So sieht sie also aus, die Reform des § 218 im deutschen Alltag - überprüft, nachgebessert wird hier nicht mehr. Die Leitmedien (mit wenigen rühmlichen Ausnahmen) kümmert das Ganze auch nicht und so werden wir auch weiterhin um des lieben Scheinfriedens willen unsere Augen schließen vor dem alltäglichen Unrecht, das getan wird, das wir zulassen oder tun.

Vielleicht werden überlebende Generationen (und wer ist bei unserer deutschen Abtreibungsrate kein Überlebender? There but for the grace of my mother go I...) Bischöfen wie Ludwig Schick danken. Ich tue es schon jetzt.

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