1. April 2004

Die Konzilsretter in Aktion

Nach Ansicht der Schwestern und Brüder unserer KirchenVolksBewegung - Wir Sind Kirche steht der r.-kath. Kirche eine neue Katastrophe ins Haus: die gemeinsame Instruktion von Glaubens- und Gottesdienstkongregation zur liturgischen Praxis, die wohl vor Ostern veröffentlicht werden soll.

Nachdem aus Rom ja nichts Gutes kommen kann, kündigt Wir-sind-Kirche schon mal die "Aktion 'Wir feiern Hoffnung'" an und ruft "die Gemeinden auf, ihre konzilsgemäße Gottesdienstpraxis beizubehalten".

Wie diese Gottesdienstpraxis laut Vatikanum II aussehen soll, lässt sich zum Glück für uns alle in der "Konstitution über die Heilige Liturgie", unter dem Titel "Sacrosanctum Concilium" bekannt, nachlesen.

Z. B. Nr. 22:
"§ 1. Das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche zu. Diese Autorität liegt beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechtes beim Bischof.

§ 2. Auch den rechtmäßig konstituierten, für bestimmte Gebiete zuständigen Bischofsvereinigungen verschiedener Art steht es auf Grund einer vom Recht gewährten Vollmacht zu, innerhalb festgelegter Grenzen die Liturgie zu ordnen.

§ 3. Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern."

Z. B. Nr. 28:
"Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt."

Z. B. Nr. 36 (mit Ergänzungen in Nr. 40 und 54):
"§ 1. Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht.

§ 2. Da bei der Messe, bei der Sakramentenspendung und in den anderen Bereichen der Liturgie nicht selten der Gebrauch der Muttersprache für das Volk sehr nützlich sein kann, soll es gestattet sein, ihr einen weiteren Raum zuzubilligen, vor allem in den Lesungen und Hinweisen und in einigen Orationen und Gesängen gemäß den Regeln, die hierüber in den folgenden Kapiteln im einzelnen aufgestellt werden."

Aber halt! Ich vergaß: Was "konzilsgemäß" ist, bestimmt sich ja nicht nach dem Wortlaut der Konstitutionen, Dekrete und Erklärungen, sondern aus dem Geist des Konzils. Der wiederum weht aber nicht dort, wo er will, sondern wo die Brüder und Schwestern, die Wir-sind-Kirche sind, sagen, daß er sei.

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